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Baumpflege & Baumfällungen

Baum fällen in Pulheim: Wann brauchen Sie eine Genehmigung?

Ab 140 cm Stammumfang ist ein Baum in Pulheim geschützt. Was die Baumschutzsatzung regelt, welche Bäume ausgenommen sind, wann Sie fällen dürfen – und warum das Datum eine Rolle spielt.

Von Nico Annegarn12. September 20264 Min. Lesezeit

Baumfällung mit Seilzug durch GardenDragons in Pulheim
Kurz gesagt

In Pulheim ist ein Baum geschützt, sobald sein Stamm in 1 m Höhe mindestens 140 cm Umfang hat. Dann brauchen Sie vor der Fällung eine Genehmigung der Stadt – formlos beim Amt für Grünflächen, Umwelt- und Klimaschutz. Obstbäume, Nadelbäume, Pappeln und Birken sind meist ausgenommen. Wer ohne Genehmigung fällt, riskiert ein Bußgeld bis 50.000 Euro. Wir prüfen das beim Erstbesuch mit und stellen den Antrag auf Wunsch für Sie.

Der Baum steht zu nah am Haus, die Wurzeln heben die Terrasse, oder er nimmt seit Jahren das Licht. Irgendwann fällt der Satz: „Der muss weg.“ Bevor Sie jemanden mit der Säge bestellen, lohnt ein Blick in die Regeln – denn in Pulheim entscheidet nicht der Eigentümer allein, ob ein Baum fallen darf. Wir fällen regelmäßig Bäume im Rhein-Erft-Kreis und haben die wichtigsten Punkte hier zusammengefasst.

Ab wann ist ein Baum in Pulheim geschützt?

Die Stadt Pulheim hat eine eigene Baumschutzsatzung. Sie gilt innerhalb der bebauten Ortsteile und in allen Gebieten mit Bebauungsplan – also praktisch in jedem Wohngarten in Pulheim, Brauweiler, Stommeln, Sinnersdorf und den übrigen Ortsteilen. Ausgenommen sind Waldflächen und Naturschutzgebiete.

Geschützt ist ein Baum, wenn sein Stammumfang mindestens 140 cm beträgt, gemessen in 100 cm Höhe über dem Boden. Das entspricht einem Durchmesser von etwa 45 cm. Verzweigt sich der Baum schon unterhalb dieser Höhe, wird direkt unter dem Kronenansatz gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge, sofern mindestens ein Stamm 30 cm Umfang hat.

Welche Bäume sind ausgenommen?

Nicht jeder dicke Baum fällt unter die Satzung. Ausgenommen sind laut Satzung:

  • Obstbäume – außer Walnuss und Esskastanie, die gelten als geschützt
  • Nadelbäume
  • Pappeln
  • Birken, sofern sie nicht Teil einer Allee oder Reihenpflanzung sind
  • Bäume auf Privatgrundstücken, die weniger als 5 m vom bestehenden Wohngebäude entfernt stehen

Gerade der letzte Punkt ist für viele Hausbesitzer entscheidend: Die Fichte direkt an der Hauswand oder der Apfelbaum im Vorgarten brauchen in der Regel keine Genehmigung. Die alte Eiche oder Buche in der Gartenmitte dagegen schon.

Was ist verboten – auch ohne Fällung?

Die Satzung schützt nicht nur vor der Säge am Stamm. Verboten ist bei geschützten Bäumen auch, sie zu beschädigen oder ihren Aufbau so zu verändern, dass die Krone um mehr als ein Drittel reduziert wird. Ein radikaler „Kappschnitt“ ist also ebenfalls genehmigungspflichtig. Erlaubt bleiben fachgerechte Pflegemaßnahmen und unaufschiebbare Eingriffe, wenn von einem Baum eine akute Gefahr ausgeht – etwa nach Sturmschäden.

Wann wird eine Fällung genehmigt?

Die Stadt kann eine Ausnahme erteilen, wenn ein nachvollziehbarer Grund vorliegt. Die Satzung nennt unter anderem:

  • eine rechtliche Verpflichtung, den Baum zu entfernen
  • eine Gefahr für Personen oder Sachen, die anders nicht abzuwenden ist
  • ein kranker Baum, der nicht mehr zu erhalten ist
  • eine unzumutbare Beeinträchtigung von Licht oder Solaranlagen
  • eine zulässige Nutzung des Grundstücks, die sonst nicht möglich wäre – zum Beispiel ein genehmigter Anbau

„Er macht Dreck“ oder „ich hätte gern mehr Rasen“ reicht in der Regel nicht.

So läuft der Antrag

Der Antrag ist unkompliziert: Er wird formlos beim Amt für Grünflächen, Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Pulheim gestellt, mit Angabe von Baumart, Stammumfang und Fällgrund. Ein paar Fotos helfen. Rechnen Sie damit, dass die Genehmigung mit einer Ersatzpflanzung verbunden wird: Für jeden gefällten Baum ist ein neuer zu pflanzen – bei Bäumen bis 2 m Stammumfang mit mindestens 15 cm Umfang des Ersatzbaums, darüber mindestens 20 cm. Ist auf dem Grundstück kein Platz, kann stattdessen eine Ausgleichszahlung fällig werden.

Wer ohne Genehmigung fällt oder die Ersatzpflanzung auslässt, handelt ordnungswidrig. Die Satzung sieht dafür Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor.

Der zweite Faktor: das Datum

Unabhängig von der Pulheimer Satzung gilt bundesweit das Bundesnaturschutzgesetz. Nach § 39 dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden – zum Schutz brütender Vögel. Für einzelne Bäume im Hausgarten greift dieses Verbot nicht direkt, aber der Artenschutz gilt trotzdem: Ein besetztes Nest oder eine Fledermaushöhle im Stamm stoppt jede Fällung, egal in welchem Monat.

In der Praxis heißt das: Die beste Zeit für Fällungen ist Oktober bis Februar. Die Bäume sind ohne Laub leichter zu beurteilen und abzutragen, es brütet nichts, und der Garten erholt sich bis zum Frühjahr. Wer im Sommer fällen will, braucht meist eine Genehmigung plus eine Kontrolle auf Nester.

Was wir beim Erstbesuch prüfen

Wenn Sie uns wegen eines Baums anrufen, klären wir beim kostenlosen Erstbesuch drei Dinge: Ist der Baum nach der Satzung geschützt (wir messen nach)? Gibt es einen Grund, den die Stadt anerkennt? Und was ist technisch nötig – Fällung am Stück, abschnittsweise von oben, Stubbenfräsen, Abfuhr? Den Antrag stellen wir auf Wunsch für Sie. Und wenn ein Baum mit einem fachgerechten Schnitt zu retten ist, sagen wir das auch. Ein gesunder alter Baum ist im Zweifel mehr wert als die Fläche darunter.

Häufige Fragen

Darf ich einen Obstbaum in Pulheim ohne Genehmigung fällen?

In der Regel ja. Obstbäume sind von der Pulheimer Baumschutzsatzung ausgenommen – mit zwei Ausnahmen, Walnuss und Esskastanie. Die gelten als geschützt, sobald der Stammumfang 140 cm erreicht.

Wie messe ich den Stammumfang richtig?

Mit einem Maßband in 100 cm Höhe über dem Boden einmal um den Stamm. Ist der Baum unterhalb von 1 m schon verzweigt, wird direkt unter dem Kronenansatz gemessen. Bei mehreren Stämmen zählt die Summe, wenn mindestens ein Stamm 30 cm Umfang hat.

Wie lange dauert die Genehmigung?

Das hängt von der Stadt ab und lässt sich nicht pauschal sagen. Planen Sie mehrere Wochen ein und stellen Sie den Antrag, bevor Sie einen Fälltermin vereinbaren. Wir stellen ihn auf Wunsch für Sie und stimmen den Termin danach ab.

Was kostet eine Baumfällung?

Das hängt von Höhe, Standort, Platz zum Ablegen und dem Aufwand für Abfuhr und Wurzelstock ab – eine seriöse Zahl gibt es erst nach dem Blick vor Ort. Der Erstbesuch und das Angebot sind bei uns kostenlos.

Nico Annegarn
Nico Annegarn

Mitgründer GardenDragons · Gartenkonzept, Planung und Bauleitung. Nico Annegarn hat GardenDragons 2023 mit seinem Bruder Luca in einer Garage in Pulheim gegründet. Er macht den Erstbesuch, entwickelt das Gartenkonzept und leitet den Bau – und schreibt hier auf, was Kundinnen und Kunden im Rhein-Erft-Kreis am häufigsten fragen.

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Erstbesuch und Angebot sind kostenlos. Wir melden uns innerhalb von zwei bis drei Tagen – rund um Pulheim, im Rhein-Erft-Kreis und in Köln.

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